1. Die Teilnahme am Angebot von Aurea Verebes erfolgt auf
eigene Gefahr. Aurea Verebes haftet nicht für Schäden, die
durch den Umgang mit den Hunden oder durch diese entstehen. Auf
jeglichen Haftungsanspruch gegen 4steps4dogs und den Trainern /
Referenten wird bei der Teilnahme am Programm
verzichtet.
Das Training findet grundsätzlich an einem vom Trainer
bestimmten Ort statt; dieser orientiert sich primär am
Trainingszweck und den Bedürfnissen des Hundes bzw. der
Anforderungen an diesen. Soweit das Training auf einem
eingezäunten Trainingsplatz erfolgt, gilt folgendes: Aurea
Verebes unterhält eine Haftpflichtversicherung, welche
ausschließlich Schäden infolge der Nutzung dieses Platzes
abdeckt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht
übernommen, soweit die Hundeschule kein Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit für die Schadensverursachung zur Last fällt.
Schäden, welche durch Hunde Dritter (= nicht im Eigentum oder
der Obhut der Hundeschule stehend) verursacht werden, sind von
dieser Vereinbarung nicht erfasst. Die Hundeschule ist insoweit
nur verpflichtet, eine Nutzung des Trainingsplatzes durch
Unberechtigte zu überwachen und ggfls. zu untersagen. Eine
Haftung der Hundeschule für von Dritten verursachte Schäden
kann nur entstehen, wenn die Verpflichtung zur Überprüfung
der berechtigten Platznutzung verletzt und der Schaden
hierdurch verursacht wurde.
Anweisungen der Hundeschule im Zusammenhang mit
Trainingsstunden sind unbedingt folge zu leisten. Für Schäden
die ganz oder teilweise infolge Nichtbeachtung derartiger
Anweisungen entstehen, entfällt jegliche Haftung der
Hundeschule.
2. Die Kunden sind verpflichtet, ihre Hunde nur in gesundem
Zustand, insbesondere frei von ansteckenden Krankheiten &
Parasiten teilnehmen zu lassen. Teilnehmende Hunde müssen über
einen gültigen Impfschutz verfügen. Eine Ausnahme besteht bei
Welpen, die auf Grund ihres Alters noch keine komplette
Grundimmunisierung haben. Die Kunden versichern, eine gültige
Haftpflichtversicherung für ihren Hund zu unterhalten. Der
Trainer ist berechtigt, im Einzelfall entsprechende Nachweise
zu beanspruchen. Läufige Hündinnen können während der Dauer
der Läufigkeit vom Training (insbesondere Gruppentraining)
ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Seminaren mit Hund
kann nur mit vorheriger Absprache stattfinden.
3. Die Kurs- und Seminargebühr wird mit der Bestätigung der
Anmeldung fällig.
Da die Teilnehmerzahl beim Angebot von Aurea Verebes beschränkt
ist, entscheidet der Eingang der Kurs-/Seminargebühr über die
Teilnahme.
Der Rechnungsbetrag des Einzeltrainings wird nach
Erhalt der Rechnung fällig.
4. Nicht in Anspruch genommene Seminare und Vorträge
werden nicht erstattet.
Bei Stornierung eines Seminars oder gebuchten Kurses /
Einzelstrainings fällt immer eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €
an.
Bei Stornierung eines Seminars oder Kurses sind folgende
Stornogebühren zu entrichten:
5. Aurea Verebes hält sich das Recht vor ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält. Sollte Aurea Verebes aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, Wetterverhältnissen, Krankheit oder anderen Gründen eine Veranstaltung absagen müssen, wird zunächst wenn möglich ein Ersatztermin gestellt. Kann dieser vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, wird die Veranstaltungsgebühr zurück erstattet. Weitere Unkosten des Teilnehmers die im Zusammenhang mit der Seminarbuchung & -stornierung entstehen, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
6. Die Hundeschule arbeitet ausschließlich nach den Grundsätzen einer möglichst gewaltfreien Erziehungsmethode und ist eventuellen Weisungen des Kunden nicht unterworfen. Bei nicht überbrückbaren Differenzen zwischen Kunde und Trainer ist der Trainer berechtigt, das Training abzubrechen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind gleichwohl zu vergüten. Die Hundeschule ist berechtigt, für einen Hund einen bestimmten, von ihm ausgewählten Trainer, zuzuweisen.
7. Einzeltraining: Soweit zwischen der Hundeschule und dem
Kunden Termine für Einzeltraining vereinbart wurden, gilt
hinsichtlich der Vergütungspflicht folgendes: diese entfällt,
sofern der Kunde mindestens 24 Std. vor Beginn des Trainings
die Stunde absagt. Erfolgt dies nicht, besteht die
Vergütungspflicht fort – es sei denn, die Absage erfolgt aus
Gründen, welche dem Kunden eine rechtszeitige Absage
unmöglich gemacht hat, wie z.B. eine plötzlich eingetretene
Verletzung des Hundes. Sollte eine Trainingsstunde von der
Hundeschule abgesagt werden, entfällt die
Vergütungspflicht.
8. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommen Stunden eines Kurses oder
einer Veranstaltung werden nicht erstattet.
9. Gerichtstand ist der Sitz von Aurea Verebes